Information über die Auszahlung der Rendite der Investitionsaktien der Klasse B

Die Hauptversammlung des Immobilienfonds ZDR Investments SICAV a.s. („Gesellschaft“) hat am 27.06.2019 die zum 31.12.2018 ausgewiesenen Wirtschaftsergebnisse der Gesellschaft und die ihres Subfonds ZDR, podfond Real Estate („Subfonds“), genehmigt und über die Auszahlung der Rendite der zum Subfonds ausgegeben Investitionsaktien der Klasse B (in CZK geführte Dividendenklasse) entschieden.

Die Rendite für den Zeitraum bis zum 31.12.2018 wird an Aktionäre mit Investitionsaktien der Klasse B aus den in der Bilanz des Subfonds gebuchten Kapitalfonds (Fondskapital des Subfonds) ausgezahlt.

Laut Entscheidung der Hauptversammlung ist Stichtag für die Ausübung des Auszahlungsrechts der 20.06.2019, d.h. dass die Rendite an alle Aktionäre mit Investitionsaktien der Klasse B ausgezahlt wird, die bis Ende März 2019 investiert und nicht zugleich den Abkauf ihrer Aktien gefordert haben und so im Aktienregister zum 20.06.2019 eingetragen sind.

Den Aktionären mit Investitionsaktien der Klasse B des Subfonds wird zum Stichtag ein Renditenanteil von 0,0449 CZK pro Aktie ausgezahlt. Der an den konkreten Anleger ausgezahlte Endbetrag wird auf zwei Zehntelstellen abgerundet. Der aktuelle Wert der Investitionsaktien der Klasse B wird um die ausgezahlte Rendite geändert. Die in der Vergangenheit erzielte verbliebene Rendite wird nicht ausgezahlt, fließt in den aktuellen Wert der Investitionsaktie ein und kann in künftigen Perioden ausgezahlt werden. Den Aktionären mit Investitionsaktien der Klasse A des Subfonds fließt der Renditeanteil zum Stichtag in den aktuellen Wert der Investitionsaktie ein und wird somit reinvestiert.

Die von der Hauptversammlung genehmigte Renditezahlung wird im Einklang mit der geltenden Satzung der Gesellschaft, dem Statut der Gesellschaft und dem Statut des Subfonds, sowie weiter mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 240/2013 GBl. über Investmentgesellschaften und Investmentfonds, i.d.g.F., des Gesetzes Nr. 90/2012 GBl. über Handelsgesellschaften und Genossenschaften (Handelskörperschaftsgesetz), i.d.g.F., und des Einkommensteuergesetzes Nr. 586/1992 GBl., i.d.g.F., zum 10.07.2019 erfolgen.