Information über die Auszahlung der Dividende

Die Hauptversammlung des Investmentfonds ZDR Investments SICAV a.s. („Gesellschaft“) bewilligte am 30.06.2020 die Ergebnisse der Bewirtschaftung der Gesellschaft und ihres Unterfonds ZDR, podfond Real Estate („Unterfonds“), wie zum 31.12.2019 ausgewiesen. Die Absicht der Gesellschaft, Inhabern von Investitionsaktien der Klasse B und D (Dividendenklassen) des Unterfonds die Wertsteigerung, welche gebildet wird durch die Bewertungsdifferenz aus der Umbewertung der Aktiva im Vermögen des Unterfonds, mittels Herabsetzung des Grundkapitals des Unterfonds auszuzahlen, unterliegt der Bewilligung durch die Hauptversammlung, die am 9. September 2020, um 9.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft an der Adresse Jungmannova 750/34, 110 00 Prag 1 stattfindet.

Die Hauptversammlung wird über die Änderung der Satzung entscheiden, deren Ziel darin besteht, das Recht auf einen Anteil an anderen Eigenmitteln des Unterfonds für Inhaber von Investitionsaktien der Klassen B und D zu verankern.

Darüber können alle Inhaber von durch die Gesellschaft zum Unterfonds ausgegebenen Investitionsaktien abstimmen. Die Einladung zur Hauptversammlung wird allen Anlegern spätestens am 10.08.2020 zugeschickt.

Als Stichtag für die Geltendmachung des Rechts auf Auszahlung ist der Stichtag zur Teilnahme an der Hauptversammlung festgelegt (7. Tag vor Stattfinden der Hauptversammlung), d. h. der 02.09.2020. Im Fall der Bewilligung durch die Hauptversammlung bedeutet dies, dass die Auszahlung der Wertsteigerung alle Inhaber von Investitionsaktien der Klasse B und D erhalten, die zum 02.09.2020 im Aktionärsverzeichnis angeführt waren.

An Aktionäre, die Investitionsaktien der Klasse B des Unterfonds zum Stichtag besitzen, wird im Fall der Bewilligung durch die Hauptversammlung ein Anteil an der Wertsteigerung ausgezahlt. Der an einen konkreten Anleger ausgezahlte Endbetrag wird auf zwei Zehnerstellen abgerundet. Der satzungsmäßige Direktor der Gesellschaft schlägt die Auszahlung einer Wertsteigerung in Höhe von 8,20 % im Fall von Investitionsaktien der Klasse B und 0,96 % im Fall von Investitionsaktien der Klasse D vor. Um die ausgezahlte Wertsteigerung wird der aktuelle Wert der Investitionsaktien der Klasse B und D angepasst. Die restliche Wertsteigerung, welche in der Vergangenheit erzielt wurde, bleibt unausgezahlt, schlägt sich im aktuellen Wert einer Investitionsaktie nieder und kann in künftigen Perioden ausgezahlt werden. Für Aktionäre, die Investitionsaktien der Klasse A und C des Unterfonds zum Stichtag besitzen, bleibt der Anteil an der Wertsteigerung im aktuellen Wert einer Investitionsakte erhalten und wird somit reinvestiert.

Die Auszahlung der Wertsteigerung, sofern durch die Hauptversammlung bewilligt, erfolgt im Einklang mit der geltenden Satzung der Gesellschaft, dem Statut der Gesellschaft und dem Statut des Unterfonds und weiter mit den entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. 240/2013 Ges.-Slg. über Investmentgesellschaften und Investmentfonds, in der Fassung der späteren Vorschriften, Gesetz Nr. 90/2012 Ges.-Slg. über Handelsgesellschaften und Genossenschaften (Gesetz über Handelskörperschaften), in der Fassung der späteren Vorschriften, und Gesetz Nr. 586/1992 Ges.-Slg. über Steuern vom Einkommen und Ertrag, in der Fassung der späteren Vorschriften, wobei es bereits im Verlauf des Monats September 2020 zur Auszahlung der Wertsteigerung kommen könnte.