Hauptversammlung beschloss die Auszahlung der Dividende
Die Hauptversammlung des Immobilienfonds ZDR Investments SICAV a.s. bewilligte am 25.09.2020 die Auszahlung der Wertsteigerung an die Inhaber von Investitionsaktien der Klasse B und D (Dividendenklasse).
An Aktionäre im Besitz von Investitionsaktien der Klasse B wird eine Wertsteigerung in Höhe von 8,20 %, im Fall von Investitionsaktien der Klasse D in Höhe von 0,96 % ausgezahlt. Um die ausgezahlte Wertsteigerung wird der aktuelle Wert der Investitionsaktien der Klasse B und D berichtigt. Die in der Vergangenheit erzielte restliche Wertsteigerung bleibt unausgezahlt, schlägt sich im aktuellen Wert der Investitionsaktie nieder und kann in künftigen Perioden zur Auszahlung kommen.
Die Auszahlung der Wertsteigerung erfolgt im Einklang mit der geltenden Satzung der Gesellschaft, dem Statut der Gesellschaft und dem Statut des Unterfonds sowie auch mit den entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. 240/2013 Ges.-Slg. über Investmentgesellschaften und Investmentfonds, in der Fassung der späteren Vorschriften, des Gesetzes Nr. 90/2012 Ges.-Slg. über Handelsgesellschaften und Genossenschaften (Gesetz über Handelskörperschaften), in der Fassung der späteren Vorschriften, sowie des Gesetzes Nr. 586/1992 Ges.-Slg. über Steuern vom Einkommen und Ertrag, in der Fassung der späteren Vorschriften, wobei die Auszahlung der Wertsteigerung binnen 14 Tagen ab der heutigen Entscheidung der Hauptversammlung vorgenommen wird.